Bekenntnisse

Die Gliedkirchen der VELKD binden sich in ihren Verfassungen an zwei besondere Bekenntnisse: den Kleinen Katechismus Martin Luthers von 1529 und das Augsburger Bekenntniss (Confessio Augustana) von 1530.

Weitere Bekenntnisse

Das Apostolische Glaubensbekenntnis eint Christen unabhängig von ihrer Konfession. Mit der Leuenberger Konkordie sichern sich die refomartorischen Kirchen die gegenseitige Anerkennung von Sakramenten, Ämtern und rechtmäßigen evangelischer Verkündigung zu.