Nicänisches Glaubensbekenntnis

Das Nicänische Glaubensbekenntnis entstand im Jahr 325 während des ersten ökumenischen Konzils in Nizäa. Zu jener Zeit spaltete sich die Christenheit wegen der arianischen Kontroverse (nach Arius, 260-327): Arianer behaupteten, Jesus sei ein geschaffener und damit weniger göttlicher Wesenskern, während andere Christen an seiner vollen Göttlichkeit festhielten. Um diese Uneinigkeit zu überwinden und den einheitlichen Glauben zu bewahren, berief Kaiser Konstantin das Konzil ein.

Unter zahlreicher Teilnahme von Bischöfen und Theologen wurde in Nizäa ein Bekenntnis formuliert, das festlegte, dass Jesus Christus vom Vater gezeugt und wesensgleich mit ihm ist. Diese klare Aussage stärkte den Glauben an die Dreieinigkeit und widersprach der arianischen Lehre, die Jesus als minderwertige Schöpfung betrachtete. Das Bekennen der vollen Gottheit Christi bildete einen entscheidenden Schritt in der Klärung des christlichen Glaubens und setzte einen Maßstab, der auch in den folgenden Jahrhunderten weiterwirkte.

Das Nicänische Glaubensbekenntnis

Ich glaube an den einen Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer alles Sichtbaren und Unsichtbaren.

Und an den einen Herrn Jesus Christus,
den Sohn Gottes,
der als Einziggeborener aus dem Vater gezeugt ist,
das heißt: aus dem Wesen des Vaters,
Gott aus Gott, Licht aus Licht,
wahrer Gott aus wahrem Gott,
gezeugt, nicht geschaffen,
eines Wesens mit dem Vater (homoousion to patri);
durch den alles geworden ist,
was im Himmel und was auf Erden ist;
der für uns Menschen und wegen unseres Heils
herabgestiegen und Fleisch geworden ist,
Mensch geworden ist,
gelitten hat und am dritten Tage auferstanden ist,
aufgestiegen ist zum Himmel,
kommen wird um die Lebenden und die Toten zu richten;

Und an den Heiligen Geist.