Logo der Generalsynode auf einer LED-Wand

Die Generalsynode ist das gesetzgebende Organ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Die Generalsynode besteht aus 50 Mitgliedern, von denen 38 von den Landessynoden der Gliedkirchen der VELKD gewählt werden, 12 werden vom Leitenden Bischof oder der Leitenden Bischöfin berufen. Mindestens acht Mitglieder sind zu Beginn der neuen Legislaturperiode unter 27 Jahren.

Alle Mitglieder der Generalsynode gehören gleichzeitig der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an.

Die Generalsynode wird alle sechs Jahre neu gebildet. Sie tagt in der Regel einmal im Jahr an wechselnden Orten in Verbindung mit der Synode der EKD und der Vollkonferenz der UEK.

Zahl der Mitglieder je Gliedkirche

  • Ev.-Luth. Kirche in Bayern
    9 Mitglieder (davon drei ordinierte)
  • Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig
    2 Mitglieder (davon ein ordiniertes)
  • Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
    10 Mitglieder (davon vier ordiniert)
  • Ev. Kirche in Mitteldeutschland
    2 Mitglieder (davon ein ordiniertes)
  • Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland
    9 Mitglieder (davon drei ordinierte)
  • Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
    4 Mitglieder (davon zwei ordinierte)
  • Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe
    2 Mitglieder (davon ein ordiniertes) 

Präsidium

An der Spitze der Generalsynode steht ein Präsidium, das im Verlauf der konstituierenden Tagung zu Beginn jeder Legislaturperiode gewählt wird. Die gegenwärtige 13. Amtsperiode begann am 7. Mai 2021 in Hannover und endet im Jahr 2027. Dem Präsidium gehören aktuell folgende Mitglieder an:

Präsident der Generalsynode:
Dr. Matthias Kannengießer (Hannover)

Erste Vizepräsidentin:
Pröpstin Martina Helmer-Pham Xuan (Braunschweig)

Zweiter Vizepräsident:
Pfarrer Dr. Norbert Roth (Bayern)

Beisitzerin:
Theresa Lange (Sachsen)

Beisitzerin:
Pia Loch (Bayern)

Geschäftsstelle

Geschäftsstelle der Generalsynode
Amtsbereich der VELKD im Kirchenamt der EKD
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Oberkirchenrat Dr. theol. habil. Georg Raatz
Generalsynode, Bildung, Gemeindepädagogik und Katechismen, Seelsorge
Sebastian Stein
Digitale Medien | Öffentlichkeitsarbeit | Geschäftsstelle der Generalsynode
Dörte Rautmann
Assistenz

Tagungen

Blick auf eine Stadt im Sommer. Im Vordergrund ein breiter Fluss, über den eine alte Steinbrücke führt.

Die 5. Tagung der 13. Generalsynode findet vom 8. bis 11. November 2024 in Würzburg statt.

mehr erfahren vergangene Tagungen

Ausschüsse

Zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben kann die Generalsynode ständige und nichtständige Ausschüsse einsetzen.

Mit Beginn einer neuen Amtsperiode werden auf der konstituierenden Tagung die Ausschüsse gewählt! Der Nominierungsausschuss koordiniert die Wahlen zu den Ausschüssen unter Berücksichtigung der Wünsche der Synodalen sowie hinsichtlich der Ausgewogenheit der gliedkirchlichen Zusammensetzung. 

Nachfolgend finden Sie die Zusammensetzung der Ausschüsse der 13. Generalsynode. 

Ständige Ausschüsse:

Zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben bildet die Generalsynode für die Dauer der Amtszeit aus ihrer Mitte ständige Ausschüsse (GO Generalsynode, §25 (1)). Diese führen ihre Arbeit auch außerhalb der Tagungen und auch nach Ablauf der Wahlperiode bis zum Zusammentreten der neuen Generalsynode fort. (Verfassung der VELKD, Art. 15 (3)).

Gemäß der Generalgeschäftsordnung (GO Generalsynode, §25 (2)) kann die Generalsynode darüber hinaus noch weitere ständige Ausschüsse bilden.

Nichtständige Ausschüsse:

Gemäß der Generalgeschäftsordnung (GO Generalsynode, §25 (4)) kann die Generalsynode nichtständige Ausschüsse bilden. Der Nominierungsausschuss koordiniert die Meldungen zu diesen Ausschüssen unter Berücksichtigung von Wünschen der Synodalen. 

Nichtständige Ausschüsse werden ab der 2. Tagung der 13. Generalsynode ad hoc gebildet und sind u. a.:

  • Ausschuss Lutherische Identität (seit 13.11.2023)
  • Berichtsausschuss
  • Themenausschuss